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Kennzeichenreservierung

Hinweise

Dauer der Reservierung
Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von 30 Tagen zugelassen oder innerhalb dieser Zeit eine Verlängerung telefonsich oder persönlich bei der Zulassungsbehörde beantragt wird.
Gebühren
Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von EUR 10,20 (Wunschkennzeichen) + EUR 2,60 (Vorreservierung) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.
Rechtsanspruch
Es besteht kein Rechtsabspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens. Werden nach erfolgter Reservierungseingabe die Kennzeichen bereits geprägt, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, wenn die Reservierung intern technisch nicht zu Stande gekommen ist und das Kennzeichen bereits vergeben bzw. gesperrt ist.
Der Kunde erkennt diese Geschäftsbedingungen mit der Reservierung des gewünschten Kennzeichens als Bestandteil des Reservierungsauftrags- verhältnisses an.

Zustimmung

Ich stimme der Speicherung meiner Daten im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und auf Grundlage der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zu. Meine Daten werden ausschließlich im Rahmen der Wunschkennzeichenreservierung gespeichert und an Dritte nicht weitergegeben. Mir ist bekannt, dass ich meine hiermit erteilte Zustimmung jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf geht mit der Löschung meiner Wunschkennzeichenreservierung und sämtlicher in diesem Zusammenhang gespeicherter Daten einher. Ein eventueller Widerruf ist an die Zulassungsbehörde St. Wendel zu richten und kann per E-Mail (Zulassungsbehoerde@lkwnd.de), telefonisch (06851-801-2828) oder per FAX (06851-801-2890) erfolgen. Datenschutzerklärung des Landkreises St. Wendel: https://www.landkreis-st-wendel.de/service/datenschutzerklaerung Datenschutzbeauftragter des Landkreises St. Wendel: Herr Christian Kaster, E-Mail: c.kaster@lkwnd.de, Tel.: 06851-801-2500